Die Burgergemeinde RĂ¼ti bei BĂ¼ren ist eine öfftenlich-rechtliche Körperschaft und untersteht der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Die Burgergemeinde ist eine Personalkörperschaft und ihr gehören ausschliesslich natĂ¼rliche Personen an, die den Status des Burgers und damit das Heimatrecht der Burgergemeinde besitzen. Sie erhebt keine eigenen Steuern, ist aber steuerpflichtig und finanziert sich Ă¼ber ihre Vermögenswerte und ihre unternehmerische Tätigkeit.
Zu unserem Vermögen zählen verschiedene Liegenschaften, darunter das Bahnhofsgebäude, der Berghof und das Waldhaus sowie Kulturland, Wald und einer Kiesgrube. Der Wald wird dabei durch die Burgergemeinde Bern nachhaltig bewirtschaftet.